Kategorie:
Führerscheine
Gemäss Gesetz N° 5016, Artikel 27 Abs. i istein ausländischer Führerschein in Verbindung mit dem Einreisevisum (Stempel im Reisepass) ab Einreisedatum maximal 3 Monate gültig.
Gemäss Gesetz N° 5016, Artikel 27 Abs. i istein ausländischer Führerschein in Verbindung mit dem Einreisevisum (Stempel im Reisepass) ab Einreisedatum maximal 3 Monate gültig.